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Winterdienst Bremen: Rechtliche Pflichten als Eigentümer

📅 19. März 2026 ✏️ Aktualisiert 19. März 2026 ⏱️ 1 Min. Lesezeit
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Winterdienstpflicht in Bremen

In Bremen sind Grundstückseigentümer nach dem Bremischen Straßengesetz verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Die Räumzeiten sind in der Regel werktags von 7–21 Uhr und sonntags von 8–21 Uhr.

Was passiert bei Versäumnis?

Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück stürzt, haften Sie für den entstandenen Schaden. Dies kann teuer werden und ist durch keine Haftpflichtversicherung automatisch abgedeckt.

Winterdienst auslagern

Viele Eigentümer und Vermieter lagern den Winterdienst an uns aus. Wir kommen frühmorgens vor dem Berufsverkehr und stellen sicher, dass Ihre Pflichten erfüllt sind – jeden Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.

Saisonvertrag oder Einzelauftrag

Wir bieten sowohl Saisonverträge (günstiger) als auch Einzelabrufe an. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die passende Lösung für Ihr Objekt in Bremen.

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