Winterdienstpflicht in Bremen
In Bremen sind Grundstückseigentümer nach dem Bremischen Straßengesetz verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Die Räumzeiten sind in der Regel werktags von 7–21 Uhr und sonntags von 8–21 Uhr.
Was passiert bei Versäumnis?
Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück stürzt, haften Sie für den entstandenen Schaden. Dies kann teuer werden und ist durch keine Haftpflichtversicherung automatisch abgedeckt.
Winterdienst auslagern
Viele Eigentümer und Vermieter lagern den Winterdienst an uns aus. Wir kommen frühmorgens vor dem Berufsverkehr und stellen sicher, dass Ihre Pflichten erfüllt sind – jeden Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Saisonvertrag oder Einzelauftrag
Wir bieten sowohl Saisonverträge (günstiger) als auch Einzelabrufe an. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die passende Lösung für Ihr Objekt in Bremen.