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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen der 1A Entrümpelung Bremen – Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Entsorgung und Reinigung.der verfasser sagt

📅 Stand: April 2026 📍 Gültig für: Bremen & 50 km Umkreis 🏢 Anbieter: 1A Entrümpelung Bremen
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Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der 1A Entrümpelung Bremen, Bei den drei Pfählen 51, 28205 Bremen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Wohnungsauflösung, Kellerentrümpelung, Dachbodenentrümpelung, Garagenentrümpelung, Sperrmüllentsorgung, Gartenberäumung, Gebäudereinigung, Fensterreinigung und verwandter Leistungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).

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Vertragsschluss & Angebote

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.

Der Vertrag kommt zustande durch:

  • Schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder
  • Beginn der Ausführung der vereinbarten Leistungen.

Mündliche Abreden und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer. Dies gilt insbesondere für Zusagen über Preise, Leistungsumfang und Termine.

💡 Festpreisangebot Sofern ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, gilt dieser als verbindliche Obergrenze für den vereinbarten Leistungsumfang. Mehrleistungen, die erst vor Ort erkennbar werden, können nach gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt werden.
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Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung sowie dem Angebot des Auftragnehmers. Zum Standardumfang einer Entrümpelung gehören:

  • Abholung, Sortierung und Abtransport der vereinbarten Gegenstände
  • Umweltgerechte Entsorgung oder Wiederverwertung
  • Besenreine Übergabe des Objektes (sofern vereinbart)
  • Anfahrt im vereinbarten Einsatzgebiet

Nicht im Standardumfang enthalten (sofern nicht gesondert vereinbart):

  • Entsorgung von Sonderabfällen (Asbest, kontaminierte Materialien, Chemikalien)
  • Demontage von fest eingebauten Einrichtungsgegenständen (Küchen, Einbauschränke)
  • Reinigungsleistungen über besenreine Übergabe hinaus
  • Transporte über eine Entfernung von mehr als 50 km

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer für die Durchführung der Leistungen einzusetzen.

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Preise & Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit nicht anders angegeben.

Zahlungsmodalitäten:

  • Barzahlung: Unmittelbar nach Leistungserbringung vor Ort
  • Überweisung: Innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung
  • EC-/Kartenzahlung: Nach Vereinbarung vor Ort möglich

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen. Für Erinnerungen und Mahnungen kann eine Bearbeitungsgebühr von je 5,00 € erhoben werden.

⚠️ Vorkasse / Anzahlung Bei Aufträgen ab 1.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30 % des Auftragswertes vor Leistungsbeginn zu verlangen.

Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

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Termine & Fristen

Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie schriftlich bestätigt wurden. Können Termine aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Krankheit, Fahrzeugausfall), nicht eingehalten werden, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein neuer Termin vereinbart.

Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass zum vereinbarten Termin:

  • Ein Zugang zum Objekt gewährt wird (Schlüssel vorhanden oder persönliche Anwesenheit)
  • Ausreichende Parkplätze für Fahrzeuge des Auftragnehmers vorhanden sind
  • Der Leistungsumfang den Vereinbarungen entspricht

Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin und kann die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erbracht werden (z. B. kein Zugang), sind die entstandenen Fahrt- und Lohnkosten als Ausfallentschädigung in Höhe von mindestens 80,00 € zu erstatten.

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Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Den Auftragnehmer vollständig und wahrheitsgemäß über den Umfang und die Art der zu entsorgenden Gegenstände zu informieren
  • Auf Sonderabfälle, gefährliche Stoffe, Asbest, Schadstoffe oder andere besondere Materialien ausdrücklich hinzuweisen
  • Wertgegenstände, persönliche Dokumente, Bargeld und wichtige Unterlagen vor Leistungsbeginn aus dem Räumungsobjekt zu entfernen oder eindeutig zu kennzeichnen
  • Sicherzustellen, dass die zu entsorgenden Gegenstände in seinem Eigentum stehen oder er zur Entsorgung berechtigt ist
  • Alle notwendigen Genehmigungen (z. B. Halteverbotszonen) auf eigene Kosten zu beschaffen
⚠️ Haftungsausschluss bei falschen Angaben Entstehen dem Auftragnehmer durch unvollständige oder falsche Angaben des Auftraggebers Mehrkosten oder Schäden, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Dies gilt insbesondere bei nicht gemeldeten Sonderabfällen.
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Haftung & Versicherung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer ist haftpflichtversichert; Versicherungsnachweis auf Anfrage.

Haftungsbeschränkungen:

  • Für Schäden an Gegenständen, die vom Auftraggeber nicht ausdrücklich als erhaltenswert oder wertvoll gekennzeichnet wurden, haftet der Auftragnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  • Für Folgeschäden (entgangener Gewinn, mittelbare Schäden) wird die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
  • Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswertes begrenzt.
  • Die gesetzliche Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Ansprüche wegen Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Leistungserbringung schriftlich anzuzeigen. Später gemeldete Schäden können nicht mehr anerkannt werden, es sei denn, der Schaden war bei zumutbarer Sorgfalt früher nicht erkennbar.

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Stornierung & Rücktritt

Der Auftraggeber kann einen bestätigten Auftrag wie folgt kostenfrei oder kostenpflichtig stornieren:

  • Mehr als 5 Werktage vor Termin: Kostenfreie Stornierung
  • 3–5 Werktage vor Termin: Stornierungsgebühr 25 % des Auftragswertes (min. 50 €)
  • 1–2 Werktage vor Termin: Stornierungsgebühr 50 % des Auftragswertes (min. 80 €)
  • Am Tag des Termins / Nichterscheinen: 80 % des Auftragswertes (min. 100 €)

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben über den Leistungsgegenstand gemacht hat und der tatsächliche Aufwand den kalkulierten Aufwand um mehr als 50 % übersteigt. In diesem Fall werden die bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Widerrufsrecht für Verbraucher: Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312b BGB i. V. m. § 355 BGB. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht hat.

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Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf unserer Website.

Kontaktdaten (Name, Telefon, E-Mail, Adresse) werden ausschließlich zur Vertragserfüllung und Kommunikation verwendet und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben.

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Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit hierdurch nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Bremen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine ihr inhaltlich möglichst nahe kommende, wirksame Regelung ersetzt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

📬 Kontakt bei Fragen zu diesen AGB 1A Entrümpelung Bremen · Bei den drei Pfählen 51 · 28205 Bremen
Telefon: 0162 – 89 75 747 · E-Mail: info@1a-entruempelung-bremen.de