Nach dem Tod eines Angehörigen steht oft die Aufgabe an, dessen Haushalt aufzulösen. Dies ist nicht nur organisatorisch, sondern auch emotional eine große Herausforderung.
Bei einer gemieteten Wohnung läuft der Mietvertrag weiter. Deshalb ist schnelles Handeln oft nötig. Wir können in der Regel innerhalb von 48 Stunden starten.
Als erstes sichern wir gemeinsam mit Ihnen alle wichtigen Dokumente (Ausweise, Versicherungspolicen, Testament, Sparbücher) und persönliche Gegenstände von emotionalem Wert. Erst dann beginnen wir mit der eigentlichen Räumung.
Unser Team arbeitet ohne Schild am Fahrzeug auf Wunsch, ohne lautes Auftreten und mit größtem Respekt gegenüber dem Verstorbenen und den Angehörigen.
In Bremen sind Grundstückseigentümer nach dem Bremischen Straßengesetz verpflichtet, die Gehwege vor ihrem Grundstück bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Die Räumzeiten sind in der Regel werktags von 7–21 Uhr und sonntags von 8–21 Uhr.
Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg vor Ihrem Grundstück stürzt, haften Sie für den entstandenen Schaden. Dies kann teuer werden und ist durch keine Haftpflichtversicherung automatisch abgedeckt.
Viele Eigentümer und Vermieter lagern den Winterdienst an uns aus. Wir kommen frühmorgens vor dem Berufsverkehr und stellen sicher, dass Ihre Pflichten erfüllt sind – jeden Tag, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Wir bieten sowohl Saisonverträge (günstiger) als auch Einzelabrufe an. Sprechen Sie uns einfach an – wir finden die passende Lösung für Ihr Objekt in Bremen.