Im Gegensatz zur privaten Entrümpelung gelten bei gewerblichen Objekten besondere Anforderungen: enge Zeitfenster (wegen Mietverträgen), größere Mengen und der Bedarf an Entsorgungsnachweisen für die Buchhaltung.
Die Kosten für eine Gewerbeentrümpelung können als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Wir stellen Ihnen eine entsprechende Rechnung aus.
Wir arbeiten auch am Wochenende und außerhalb der Geschäftszeiten – damit Ihr Betrieb möglichst wenig gestört wird.